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Organisatorisches |
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Psychotherapie und Psychotherapeuten |
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Gesetzliche und private Krankenversicherungen erkennen derzeit zwei Formen der Psychotherapie an, nämlich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (bzw. Psychoanalyse) und Verhaltenstherapie. Seit 1999 dürfen sich nur noch solche Personen "Psychotherapeuten" nennen, die nach einem Studienabschluss als Arzt oder Psychologe eine mehrjährige anerkannte Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben und "approbiert" (d.h. von der jeweiligen Regierung ihres Bundeslands anerkannt) sind. Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen sie zusätzlich eine offizielle Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung KV (erkennbar wie bei Kassenärzten an einer entsprechenden Abrechnungsnummer wie z.B. "66/12345"). |
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Kosten |
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Da mit dem neuen Psychotherapeutengesetz eine klare juristische Regelung geschaffen wurde, lässt sich sagen, dass im Fall einer behandlungsbedürftigen psychischen Krankheit die Kosten einer Therapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Je nach Art Ihrer Versicherung gibt es ein paar Unterschiede im Ablauf:
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Dauer |
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Nach den bis zu 5 Probesitzungen (die auf alle Fälle von Ihrer Kasse bezahlt werden) sind nach den geltenden Psychotherapierichtlinien für Verhaltenstherapie folgende Sitzungszahlen vorgesehen:
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Wie ist das mit den Probesitzungen? |
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Zu Beginn einer Therapie haben Sie die Möglichkeit von bis zu 5 Probesitzungen, in denen Sie für sich in Ruhe prüfen können, ob Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufbauen können. In diesen ersten Terminen entscheidet umgekehrt der Therapeut, ob er für Ihre Anliegen zuständig ist und stellt mit Ihnen den notwendigen Antrag bei der Krankenkasse. Für seinen Therapiebericht benötigt er neben vielen Informationen von Ihnen noch eine Bescheinigung Ihres Haus- oder Facharztes (den so genannten "Konsiliarbericht"). |
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Termine |
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Normalerweise finden die Therapiesitzungen in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils etwa 50 Minuten. In Absprache sind natürlich auch andere Regelungen möglich (z.B. alle 14 Tage). Soweit möglich wird Ihr Therapeut bei der Terminvergabe Ihre Situation (z.B. Arbeitszeit, Kinderbetreuung etc.) berücksichtigen. Bitte kommen Sie zu den vereinbarten Zeiten möglichst pünktlich, d.h. nicht zu spät, aber auch nicht zu früh, damit andere laufende Therapien nicht durch Klingeln/Türöffnen etc. gestört werden. Terminabsagen. Normalerweise sind vereinbarte Termine für beide Seiten verbindlich einzuhalten. Informieren Sie Ihren Therapeuten bitte möglichst umgehend, falls Sie aus triftigen Gründen verhindert sind (z.B. Krankheit, Unfall, plötzliche Arbeitsverpflichtungen usw.). Sollten Sie zu spät (weniger als 48 Stunden vor Termin) oder überhaupt nicht absagen, ist Ihr Therapeut berechtigt, ein privates Ausfall-Honorar in Rechnung zu stellen, das dem aktuellen Stundensatz Ihrer Krankenkasse entspricht. |
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Mitwirkungspflicht |
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Um eine gute therapeutische Betreuung zu gewährleisten, haben Patientinnen und Patienten eine gewisse "Mitwirkungspflicht". Für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen wir z.B. viele Informationen, die eine Diagnose und den Therapieantrag ermöglichen. Bestimmte Fragebögen helfen Ihrem Therapeuten, die Therapie auf Ihre Anliegen und Ziele zuzuschneidern. Und letztlich geht es bei allen in der Sitzung besprochenen und vorbereiteten Lösungsmöglichkeiten darum, diese in Ihrem Alltag in die Tat umzusetzen ... |
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Mitwirkungsrecht |
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Neben der Pflicht zur Mitarbeit haben Sie natürlich auch ein Mitwirkungsrecht. Nutzen Sie deshalb jederzeit die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Bedürfnisse kundzutun und Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Denn: Es ist Ihre Therapie! |
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Datenschutz und Schweigepflicht |
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Alle Informationen sind absolut vertraulich und unterliegen strengstem Datenschutz. Keine Person (auch nicht nahe Angehörige) erhält ohne Ihre Einwilligung Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Ihr Therapeut ist anderen gegenüber zu höchster Verschwiegenheit verpflichtet. Falls er mit anderen über Ihre Person und Situation sprechen möchte, so darf er das nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis! Alle Daten werden entsprechend den aktuellen Datenschutzbestimmungen für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum elektronisch gespeichert und sind sicher geschützt.
© Dr. Dieter Schmelzer 2012
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